Wusstest du, dass du bei Arbeiten an deinem Haus oder deiner Wohnung richtig Geld sparen kannst? Der Staat unterstützt dich dabei mit attraktiven Steuervorteilen. Das gilt sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Mieter.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du von der Steuer absetzen. Du bekommst eine Steuerermäßigung von 20 Prozent auf die Arbeitskosten. Dabei gibt es Höchstbeträge: Bis zu 1.200 Euro pro Jahr bei Handwerkerarbeiten und bis zu 4.000 Euro bei haushaltsnahen Dienstleistungen.
Seit 2017 musst du Belege nicht mehr direkt einreichen. Du solltest sie aber gut aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt. Die Belegvorhaltepflicht macht die Steuererklärung einfacher.
In diesem Artikel erfährst du genau, welche Kosten steuerlich absetzbar sind. Du lernst, wie du deine Renovierung optimal in der Steuererklärung einträgst. Mit den richtigen Informationen holst du das Maximum aus deinem Projekt heraus.
Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit bei Renovierungen
Nicht jede Baumaßnahme wird vom Finanzamt gleich behandelt – die richtige Einordnung entscheidet über deine Steuerersparnis. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt davon ab, welche Art von Arbeiten du durchführst und ob du die Immobilie selbst nutzt oder vermietest. Bevor du Renovierungskosten absetzen kannst, musst du verstehen, wie das Finanzamt deine Maßnahmen bewertet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Nutzungsformen. Während du bei selbstgenutzten Immobilien nur bestimmte Arbeitskosten geltend machen kannst, eröffnen sich bei vermieteten Objekten weitaus umfangreichere Möglichkeiten. Diese Unterschiede zu kennen, hilft dir, deine Steuererklärung optimal zu gestalten.
Welche Baumaßnahmen das Finanzamt unterscheidet
Das Steuerrecht differenziert klar zwischen Renovierung, Sanierung und Modernisierung. Eine Renovierung stellt den ursprünglichen Zustand deiner Immobilie wieder her. Dazu gehören etwa das Streichen von Wänden oder das Erneuern abgenutzter Bodenbeläge.
Eine Sanierung geht einen Schritt weiter. Sie behebt grundlegende Baumängel und erhält die Bausubstanz. Typische Beispiele sind die Trockenlegung feuchter Kellerwände oder die Reparatur schadhafter Dächer.

Die Modernisierung verbessert dagegen den Standard deiner Immobilie durch zeitgemäße Ausstattung. Der Einbau einer neuen Heizungsanlage oder die Installation moderner Fenster fallen in diese Kategorie. Diese Unterscheidung ist für die steuerliche Behandlung entscheidend.
Die korrekte Zuordnung deiner Baumaßnahme bestimmt, welche steuerlichen Vorteile dir zustehen. Das Finanzamt prüft genau, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder um eine wertsteigernde Maßnahme handelt.
Steuervorteile bei selbstgenutzten Immobilien
Wenn du in deiner eigenen Immobilie wohnst, kannst du Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeitskosten an. Die maximale Steuerermäßigung liegt bei 1.200 Euro pro Jahr.
Wichtig ist: Nur die Lohnkosten zählen, nicht die Materialkosten. Die Rechnung muss die Arbeitskosten separat ausweisen. Du musst den Betrag außerdem per Überweisung bezahlen – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten zusätzliches Sparpotenzial. Dazu gehören Gartenarbeiten, Reinigungsdienste oder Winterdienst. Hier kannst du ebenfalls 20 Prozent absetzen, mit einer deutlich höheren Obergrenze von 4.000 Euro jährlich.
Bei der Eigennutzung senken diese Beträge direkt deine Steuerlast. Sie werden nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern von der berechneten Steuerschuld. Das macht sie besonders wertvoll für deine Steuererklärung.
Umfangreiche Absetzbarkeit bei Vermietung
Bei vermieteten Immobilien eröffnen sich dir weitaus größere Möglichkeiten. Hier kannst du sämtliche Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Diese Regelung unterscheidet sich grundlegend von der Situation bei Eigennutzung.
Der entscheidende Vorteil: Es gibt keine Begrenzung auf 20 Prozent oder Höchstbeträge. Du kannst die tatsächlichen Kosten vollständig geltend machen. Das gilt für Instandhaltungsarbeiten, Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen gleichermaßen.
| Kostenart | Eigennutzung | Vermietete Immobilien |
|---|---|---|
| Handwerkerleistungen | 20% der Lohnkosten, max. 1.200 EUR | Vollständig als Werbungskosten absetzbar |
| Materialkosten | Nicht absetzbar | Vollständig als Werbungskosten absetzbar |
| Haushaltsnahe Dienste | 20% der Kosten, max. 4.000 EUR | Vollständig als Werbungskosten absetzbar |
| Darlehenszinsen | Nicht absetzbar | Vollständig als Werbungskosten absetzbar |
Auch die Zinsen für Immobilienkredite zählen zu den Werbungskosten. Diese kannst du komplett in deiner Steuererklärung angeben. Die Kosten müssen allerdings sachlich mit der Vermietungstätigkeit zusammenhängen.
Das Finanzamt unterscheidet bei vermieteten Objekten zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand kannst du im Jahr der Zahlung vollständig absetzen. Herstellungskosten musst du dagegen über mehrere Jahre abschreiben.
Diese Grundlagen bilden die Basis für alle weiteren Überlegungen. Nur wenn du die Unterschiede zwischen den Baumaßnahmen und Nutzungsarten verstehst, kannst du die nachfolgenden Abschnitte über konkrete absetzbare Kosten richtig einordnen und optimal nutzen.
Renovierung Steuer Finanzen: Diese konkreten Kosten sind absetzbar
Von Malerarbeiten bis zur neuen Heizung – das Spektrum der absetzbaren Renovierungskosten ist breiter als viele Hausbesitzer vermuten. Das deutsche Steuerrecht bietet dir verschiedene Möglichkeiten, deine Investitionen in die eigene Immobilie finanziell zu entlasten. Die gute Nachricht: Du kannst sowohl als Eigentümer als auch als Mieter von diesen Regelungen profitieren.
Die steuerliche Absetzbarkeit gliedert sich in drei Hauptkategorien. Jede Kategorie hat ihre eigenen Förderhöhen und Voraussetzungen, die du kennen solltest.
Handwerkerleistungen im Überblick
Bei Handwerkerleistungen kannst du 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Die maximale steuerliche Ermäßigung liegt bei 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig zu wissen: Materialkosten sind nicht absetzbar, wohl aber Lohnkosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten.
Diese Regelung gilt für alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in deinem Haushalt. Du musst die Rechnung per Überweisung bezahlen – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Maler- und Tapezierarbeiten
Alle Malerleistungen im Innen- und Außenbereich fallen unter die absetzbaren Handwerkerleistungen. Das Streichen von Wänden und Decken, das Tapezieren, Lackier- und Anstricharbeiten sowie Verputzarbeiten kannst du geltend machen.
Auch die Fassadengestaltung gehört dazu. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um reine Schönheitsreparaturen oder umfassendere Arbeiten handelt.
Sanitär- und Elektroinstallationen
Die Installation und Reparatur von Sanitäranlagen bieten erhebliches Sparpotenzial. Dazu zählen die Erneuerung von Badezimmern, der Austausch von Waschbecken, Toiletten oder Duschen sowie die Reparatur von Wasserleitungen.
Elektrische Installationen sind ebenfalls begünstigt. Die Installation neuer Steckdosen, Lichtschalter oder Beleuchtungssysteme kannst du steuerlich absetzen. Auch die Reparatur von Heizungsanlagen fällt hierunter, sofern sie nicht unter die energetische Sanierung fällt.
Das Verlegen verschiedener Bodenbeläge gehört zu den häufigsten Handwerkerleistungen. Ob Parkett, Laminat, Fliesen oder Teppichboden – die Arbeitskosten sind steuerlich begünstigt.
Besonders interessant: Auch das Abschleifen und Versiegeln von Holzböden kannst du absetzen. Diese Auffrischungsarbeiten werten deine Immobilie deutlich auf und lassen sich gleichzeitig steuerlich geltend machen.
| Handwerkerleistung | Absetzbar | Nicht absetzbar | Maximaler Steuerbonus pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Malerarbeiten | Lohn, Fahrt, Maschinen | Farbe, Tapeten | 1.200 Euro |
| Sanitärinstallation | Arbeitszeit, Anfahrt | Armaturen, Rohre | 1.200 Euro |
| Bodenverlegung | Verlege- und Schleifarbeiten | Parkett, Fliesen | 1.200 Euro |
| Elektroarbeiten | Installationskosten | Kabel, Steckdosen | 1.200 Euro |
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Die energetische Sanierung wird vom Staat besonders gefördert. Hier kannst du bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Die Förderung erfolgt über drei Jahre verteilt und kann sich auf bis zu 40.000 Euro summieren.
Das entspricht Investitionskosten von 200.000 Euro. Diese Regelung gilt zusätzlich zu den normalen Handwerkerleistungen und bietet dir erhebliche finanzielle Vorteile.
Wärmedämmung von Dach und Fassade
Eine professionelle Dämmung senkt deine Energiekosten erheblich. Die Dachdämmung verhindert Wärmeverluste nach oben, während die Fassadendämmung die Außenwände schützt.
Bei diesen Maßnahmen kannst du sowohl Material- als auch Arbeitskosten anteilig absetzen. Die Investition amortisiert sich durch die Steuerersparnis und die reduzierten Heizkosten deutlich schneller.
Fenster- und Türenerneuerung
Der Einbau neuer Fenster mit Wärmeschutzverglasung gehört zu den förderfähigen Maßnahmen. Moderne Fenster reduzieren den Energieverlust massiv und steigern den Wohnkomfort.
Auch der Austausch von Außentüren mit guter Wärmedämmung ist begünstigt. Wichtig: Die neuen Elemente müssen bestimmte energetische Standards erfüllen, um förderfähig zu sein.
Heizungsmodernisierung und erneuerbare Energien
Die Installation moderner Heizsysteme wird besonders stark gefördert. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Pelletheizungen können den Steuerbonus in voller Höhe ausschöpfen.
Diese Systeme nutzen erneuerbare Energien und senken langfristig deine Betriebskosten. Die Kombination aus staatlicher Förderung, Steuerersparnis und reduzierten Energiekosten macht diese Investitionen besonders attraktiv.
Die energetische Sanierung ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch finanziell hochattraktiv durch den gestaffelten Steuerbonus über drei Jahre.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Neben Handwerkerleistungen kannst du auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Hier sind 20 Prozent der Kosten absetzbar, mit einer maximalen Steuerermäßigung von 4.000 Euro jährlich.
Der große Vorteil: Auch Mieter können diese Kosten absetzen. Die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Posten für Hausmeister, Gartenpflege oder Treppenhausreinigung sind anteilig absetzbar.
Gartenpflege und Winterdienst
Alle Arbeiten rund um die Gartenpflege fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumschnitt und Laubbeseitigung kannst du steuerlich geltend machen.
Auch der Winterdienst ist absetzbar. Das Schneeräumen, Streuen und die Beseitigung von Eisglätte auf deinem Grundstück zählen dazu. Diese Kosten summieren sich über das Jahr und bieten beachtliches Sparpotenzial.
Reinigungsarbeiten nach Renovierung
Nach Baumaßnahmen fallen oft umfangreiche Reinigungsarbeiten an. Die professionelle Grundreinigung nach der Renovierung kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Dazu gehören Fensterreinigung, die Entfernung von Baustaub und Schmutz sowie die Reinigung von Treppen und Fassaden. Wichtig ist auch hier: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden, und die Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein.
- Fensterreinigung innen und außen
- Grundreinigung aller Räume nach Bauarbeiten
- Treppenhaus- und Fassadenreinigung
- Entfernung von Bau- und Renovierungsrückständen
Die Kombination dieser drei Kategorien – Handwerkerleistungen, energetische Sanierung und haushaltsnahe Dienstleistungen – ermöglicht dir maximale steuerliche Vorteile bei deiner Renovierung. Plane deine Maßnahmen strategisch, um die verschiedenen Förderhöchstbeträge optimal auszuschöpfen.
Voraussetzungen und Höchstbeträge für das Absetzen von Renovierungskosten
Damit das Finanzamt deine Renovierungskosten anerkennt, gibt es konkrete Voraussetzungen und Höchstgrenzen zu beachten. Die gesetzlichen Regelungen legen genau fest, welche Beträge du maximal steuerlich geltend machen kannst. Für 2024 und 2025 gelten dabei unterschiedliche Höchstbeträge je nach Art der Renovierung.
Die formalen Anforderungen sind streng, aber klar definiert. Wer diese Regeln kennt, kann die maximale steuerliche Entlastung nutzen. Besonders wichtig ist die richtige Dokumentation aller Arbeiten und Zahlungen.
Maximale Absetzbeträge für Handwerkerleistungen
Bei Handwerkerleistungen liegt die maximale steuerliche Ermäßigung bei 1.200 Euro pro Jahr. Dieser Betrag entspricht 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten. Du kannst also Handwerkerkosten bis zu diesem Limit steuerlich geltend machen.
Wichtig zu wissen: Dieser Höchstbetrag gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können nicht den doppelten Betrag ansetzen. Die Regelung bezieht sich auf den gemeinsamen Haushalt unabhängig von der Anzahl der Bewohner.
Die Begrenzung umfasst alle Handwerkerleistungen des Jahres zusammen. Ob Maler, Elektriker oder Fliesenleger – alle Arbeiten werden addiert. Sobald die 6.000 Euro Lohnkosten erreicht sind, endet die steuerliche Förderung für dieses Jahr.
Steuerbonus für energetische Sanierung bis zu 20 Prozent
Der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen ist deutlich großzügiger als die reguläre Handwerkerförderung. Hier kannst du über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten absetzen. Die maximale Förderung beträgt 40.000 Euro bei Investitionen von bis zu 200.000 Euro.
Die Verteilung erfolgt gestaffelt über drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr erhältst du jeweils bis zu 7 Prozent, maximal 14.000 Euro pro Jahr. Im dritten Jahr kommen weitere 6 Prozent hinzu, also maximal 12.000 Euro.
Diese Regelung gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den energetischen Standard verbessern. Dazu zählen beispielsweise neue Fenster, Dämmung oder moderne Heizsysteme.
Der energetische Steuerbonus kann nicht mit anderen Förderprogrammen wie KfW-Zuschüssen kombiniert werden. Du musst dich für eine Förderart entscheiden. Welche Option günstiger ist, hängt von deiner individuellen Steuersituation ab.
Richtige Aufteilung von Material- und Lohnkosten
Die korrekte Trennung von Material- und Lohnkosten ist entscheidend beim Renovierungskosten absetzen. Nur die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten sind steuerlich absetzbar. Materialkosten erkennt das Finanzamt bei Handwerkerleistungen grundsätzlich nicht an.
Die Rechnung muss diese Posten separat ausweisen. Dein Handwerker sollte Lohnkosten und Materialkosten getrennt aufführen. Falls keine detaillierte Aufstellung vorliegt, akzeptiert das Finanzamt oft eine pauschale Aufteilung.
In der Praxis werden häufig 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten als Lohnkosten angesetzt. Diese Pauschale solltest du jedoch vorab mit dem Handwerker oder deinem Steuerberater klären. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung ist meist nicht möglich.
Notwendige Nachweise und Belege
Für die steuerliche Anerkennung deiner Renovierungskosten benötigst du vollständige Nachweise. Das Finanzamt prüft genau, ob alle Unterlagen den formalen Anforderungen entsprechen. Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht: Du musst die Belege nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen.
Dennoch musst du sie mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren. Das Finanzamt kann diese jederzeit anfordern und überprüfen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation schützt dich vor späteren Rückforderungen.
Anforderungen an Rechnungen
Die Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehört die vollständige Anschrift von Leistungserbringer und Auftraggeber. Ohne diese Angaben wird die Rechnung nicht anerkannt.
Weitere erforderliche Informationen sind eine eindeutige Rechnungsnummer sowie das Rechnungs- und Leistungsdatum. Die Leistungsbeschreibung muss detailliert sein und genau angeben, welche Arbeiten durchgeführt wurden. Pauschale Angaben wie «Diverse Arbeiten» reichen nicht aus.
Die getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten ist zwingend erforderlich. Außerdem muss die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handwerkers auf der Rechnung stehen. Fehlt eine dieser Angaben, kann das Finanzamt die Kosten ablehnen.
Zahlungsnachweis durch Banküberweisung
Der Zahlungsnachweis durch Banküberweisung ist zwingend vorgeschrieben. Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich unbare Zahlungen für Handwerkerleistungen. Diese Regelung soll Schwarzarbeit verhindern und für Transparenz sorgen.
Als gültige Nachweise dienen Kontoauszüge oder Überweisungsbelege deiner Bank. Die Zahlung muss nachvollziehbar der entsprechenden Rechnung zugeordnet werden können. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, selbst wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Auch Barzahlungen mit anschließender Quittung sind nicht ausreichend. Diese strikte Regelung gilt ohne Ausnahme für alle Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Plane deine Zahlungen daher immer über das Bankkonto.
| Kostenart | Maximale Jahreskosten | Steuerermäßigung (20%) | Maximale Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Handwerkerleistungen | 6.000 Euro | 20% der Lohnkosten | 1.200 Euro |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20.000 Euro | 20% der Gesamtkosten | 4.000 Euro |
| Energetische Sanierung (Jahr 1+2) | 200.000 Euro | 7% pro Jahr | 14.000 Euro/Jahr |
| Energetische Sanierung (Jahr 3) | 200.000 Euro | 6% im dritten Jahr | 12.000 Euro |
Diese Höchstbeträge gelten unabhängig voneinander. Du kannst also theoretisch mehrere Förderungen im selben Jahr nutzen. Wichtig ist nur, dass die einzelnen Maßnahmen den jeweiligen Kategorien klar zugeordnet werden können. Mehr Informationen zum Thema findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Steuererklärung.
So machst du deine Renovierungskosten steuerlich geltend
Deine Renovierungskosten steuerlich geltend zu machen, ist einfacher als viele denken – wenn du die richtigen Schritte kennst. Die praktische Umsetzung erfordert vor allem Sorgfalt bei der Dokumentation und die richtige Zuordnung in der Steuererklärung. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung holst du dir die maximale Erstattung vom Finanzamt zurück.
Der Erfolg deiner Steuererklärung hängt maßgeblich davon ab, ob du die passenden Formulare verwendest. Je nachdem, ob du dein Haus selbst bewohnst oder vermietest, gelten unterschiedliche Regeln. Die gute Nachricht: Beide Varianten bieten erhebliche Sparmöglichkeiten.
Eintragung in der Steuererklärung
Die Art der Immobiliennutzung bestimmt, wo du deine Kosten einträgst. Bei vermieteten Objekten nutzt du andere Formulare als bei selbstgenutzten Immobilien. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Bearbeitung durch das Finanzamt.
Anlage V für vermietete Objekte
Bei vermieteten Objekten ist die Anlage V dein wichtigstes Formular. Hier trägst du alle Renovierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten als Werbungskosten ein. Diese Ausgaben mindern direkt deine Mieteinnahmen und damit dein zu versteuerndes Einkommen.
Du kannst bei Vermietung sowohl Handwerkerkosten als auch Materialkosten vollständig absetzen. Zusätzlich sind Zinsen für Immobilienkredite, Grundsteuer, Versicherungen und Hausgeldzahlungen absetzbar. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro jährlich wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn deine Werbungskosten darunter liegen.
Alle Kosten werden in den entsprechenden Zeilen der Anlage V eingetragen. Dabei ist eine saubere Trennung zwischen laufenden Kosten und größeren Erhaltungsaufwendungen wichtig. Bei Renovierungskosten, die mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ausmachen, kannst du die Verteilung auf zwei bis fünf Jahre wählen.
Hauptvordruck für selbstgenutzte Immobilien
Für dein selbstbewohntes Haus oder deine Eigentumswohnung verwendest du den Hauptvordruck. Handwerkerleistungen trägst du in Zeile 6 der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen» ein. Wichtig: Hier sind nur die Arbeitskosten absetzbar, nicht die Materialkosten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen gehören in Zeile 5 der gleichen Anlage. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen nutzt du die spezielle Anlage „Energetische Maßnahmen». Hier kannst du eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten geltend machen, verteilt auf drei Jahre.
| Kostenart | Formular | Maximalbetrag | Absetzbar |
|---|---|---|---|
| Handwerkerleistungen (Eigennutzung) | Hauptvordruck, Zeile 6 | 6.000 Euro (20% = 1.200 Euro) | Nur Arbeitskosten |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Hauptvordruck, Zeile 5 | 20.000 Euro (20% = 4.000 Euro) | Nur Arbeitskosten |
| Energetische Sanierung | Anlage Energetische Maßnahmen | 200.000 Euro (20% = 40.000 Euro) | Komplett über 3 Jahre |
| Renovierung vermietete Objekte | Anlage V | Unbegrenzt | Material + Arbeit |
Optimale Dokumentation und Aufbewahrung
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament deiner Steuerrückerstattung. Das Finanzamt kann jederzeit Belege einfordern, deshalb solltest du von Anfang an systematisch vorgehen. Eine gute Organisation spart dir später viel Zeit und Ärger.
Folgende Maßnahmen sichern deine Ansprüche optimal ab:
- Alle Rechnungen chronologisch sortiert in einem Ordner ablegen
- Zahlungsnachweise wie Kontoauszüge direkt zur jeweiligen Rechnung heften
- Eine Excel-Tabelle mit allen Ausgaben führen (Datum, Handwerker, Leistung, Betrag)
- Fotos vom Zustand vor und nach der Renovierung machen, besonders bei größeren Maßnahmen
- Alle Unterlagen mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren
Seit dem 1. Januar 2021 gelten vereinfachte Regeln für Computer und Software. Diese können unabhängig von der Höhe im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Die einjährige Nutzungsdauer erleichtert die Abschreibung erheblich.
Achte darauf, dass alle Rechnungen die formalen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören Name und Anschrift des Handwerkers, eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie die getrennte Ausweisung von Material- und Arbeitskosten. Ohne korrekte Belege lehnt das Finanzamt die Anerkennung ab.
Verteilung von Kosten auf mehrere Steuerjahre
Bei größeren Renovierungsprojekten kann die Verteilung auf mehrere Jahre steuerlich vorteilhaft sein. Diese Möglichkeit hilft dir, die Steuerlast optimal zu verteilen. Besonders bei vermieteten Objekten bietet die Kostenverteilung erhebliche Vorteile.
Für Erhaltungsaufwendungen an vermieteten Immobilien gilt eine Sonderregel. Übersteigen die Kosten 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Grundstück, kannst du sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Diese Regelung verhindert, dass große Ausgaben dein Einkommen in einem Jahr unverhältnismäßig stark mindern.
Bei energetischen Sanierungen verteilt sich der Steuerbonus automatisch auf drei Jahre. Du erhältst im ersten Jahr 7 Prozent der Kosten, im zweiten Jahr weitere 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent. Insgesamt erreichst du so die maximale Förderung von 20 Prozent.
Wenn Renovierungsarbeiten über den Jahreswechsel laufen, entstehen natürliche Aufteilungen. Maßgeblich für die steuerliche Zuordnung ist dabei das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Du kannst strategisch planen, wann du Zahlungen leistest, um die Kosten optimal zu verteilen.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Viele Steuerzahler verschenken Geld, weil sie typische Fehler bei der Geltendmachung machen. Mit dem richtigen Wissen kannst du diese Stolpersteine leicht umgehen. Hier sind die häufigsten Fehlerquellen und ihre Lösungen:
- Barzahlung statt Überweisung: Das Finanzamt akzeptiert nur bargeldlose Zahlungen. Überweise immer und bewahre die Kontoauszüge auf.
- Materialkosten falsch angeben: Bei selbstgenutzten Immobilien sind nur Arbeitskosten absetzbar, nicht die Materialkosten. Diese Trennung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein.
- Belege nicht aufbewahren: Das Finanzamt kann auch Jahre später noch Nachweise anfordern. Bewahre alle Unterlagen mindestens ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids auf.
- Unvollständige Rechnungen: Prüfe jede Rechnung auf formale Korrektheit, bevor du sie einreichst. Fehlende Angaben führen zur Ablehnung.
- Eigenleistung absetzen wollen: Nur fremde Arbeitsleistungen sind absetzbar. Deine eigene Arbeitszeit kannst du nicht geltend machen.
- Falsches Formular verwenden: Verwechsle nicht Anlage V für vermietete mit dem Hauptvordruck für selbstgenutzte Immobilien. Diese Unterscheidung ist fundamental.
- Höchstbeträge übersehen: Bei Handwerkerleistungen für selbstgenutzte Immobilien ist bei 1.200 Euro Schluss, bei haushaltsnahen Dienstleistungen bei 4.000 Euro. Beachte diese Grenzen bei deiner Planung.
Wenn du diese Hinweise befolgst, steht deiner erfolgreichen Steuerrückerstattung nichts mehr im Wege. Die korrekte Eintragung in der Steuererklärung zahlt sich durch bares Geld aus. Mit sorgfältiger Vorbereitung und den richtigen Formularen holst du dir die maximale Erstattung vom Finanzamt zurück.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit bei Renovierung Steuer Finanzen bietet dir erhebliches Sparpotenzial. Du kannst bis zu 1.200 Euro pro Jahr durch Handwerkerleistungen direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind sogar bis zu 4.000 Euro möglich. Besonders attraktiv ist die Förderung energetischer Sanierungen mit maximal 40.000 Euro über drei Jahre.
Entscheidend beim Renovierungskosten absetzen ist die richtige Dokumentation. Bezahle alle Rechnungen per Banküberweisung und bewahre sämtliche Belege sorgfältig auf. Achte darauf, dass Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Die Steuerersparnis kann sich auf mehrere tausend Euro summieren.
Trage die Kosten korrekt in deine Steuererklärung ein. Vermieter können sämtliche Renovierungskosten als Werbungskosten geltend machen. Selbstnutzer profitieren von direkten Steuerermäßigungen bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen.
Nutze diese Möglichkeiten konsequent bei deinem nächsten Projekt. Der Staat fördert Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen bewusst. Mit der richtigen Vorbereitung holst du dir die maximale Steuerersparnis zurück. Deine Investition zahlt sich nicht nur durch höheren Wohnkomfort aus, sondern reduziert deine Steuerlast spürbar.
FAQ
Kann ich als Mieter auch Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
Ja, auch Mieter können Renovierungskosten absetzen, allerdings nur in begrenztem Umfang. Du kannst Handwerkerleistungen für Renovierungsarbeiten in deiner Mietwohnung mit 20 Prozent der Arbeitskosten geltend machen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Außerdem kannst du Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, die in deiner Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind – wie Hausmeisterservice, Gartenpflege oder Treppenhausreinigung – anteilig absetzen. Wichtig ist, dass auch hier nur die Arbeitskosten absetzbar sind und du per Banküberweisung zahlen musst. Eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennten Lohn- und Materialkosten ist ebenfalls erforderlich.
Werden Barzahlungen an Handwerker vom Finanzamt anerkannt?
Nein, Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt, selbst wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung vorweisen kannst. Diese Regelung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Du musst alle Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen unbar bezahlen – also per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Als Nachweis dienen Kontoauszüge oder Überweisungsbelege, die du mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren musst, da das Finanzamt diese jederzeit anfordern kann.
Kann ich Materialkosten bei Renovierungsarbeiten absetzen?
Das kommt auf die Art der Immobiliennutzung an. Bei selbstgenutzten Immobilien kannst du Materialkosten leider nicht absetzen – hier sind nur die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten der Handwerker absetzbar, nicht jedoch die Materialkosten. Die Rechnung muss diese Posten separat ausweisen. Bei vermieteten Immobilien sieht die Situation jedoch völlig anders aus: Hier kannst du sämtliche Renovierungskosten inklusive Materialkosten vollständig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, da diese Kosten unbegrenzt absetzbar sind.
Wie hoch ist die maximale Steuerersparnis bei Handwerkerleistungen?
Bei Handwerkerleistungen für selbstgenutzte Immobilien kannst du maximal 1.200 Euro pro Jahr von deiner Steuerschuld abziehen. Das entspricht 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten. Dieser Betrag gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person – Ehepaare oder Lebenspartner können also nicht den doppelten Betrag geltend machen. Zusätzlich kannst du für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzen. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ist die Förderung deutlich großzügiger: Hier kannst du über drei Jahre verteilt bis zu 40.000 Euro (bei Investitionen von bis zu 200.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehen.
Was ist der Unterschied zwischen Renovierung, Sanierung und Modernisierung steuerlich?
Steuerlich ist die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen relevant. Eine Renovierung stellt den ursprünglichen Zustand wieder her, etwa durch Malerarbeiten oder das Erneuern von Bodenbelägen. Eine Sanierung behebt Baumängel und dient der Substanzerhaltung, beispielsweise die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel. Eine Modernisierung verbessert den Standard durch zeitgemäße Ausstattung, wie den Einbau einer neuen Heizungsanlage oder moderner Fenster. Während Renovierung und Sanierung eher die Erhaltung betreffen, geht Modernisierung über den ursprünglichen Standard hinaus. Bei vermieteten Immobilien sind alle drei Maßnahmen vollständig als Werbungskosten absetzbar, bei Eigennutzung gelten die begrenzten Höchstbeträge für Handwerkerleistungen.
Muss ich die Belege mit der Steuererklärung einreichen?
Nein, seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht – du musst die Belege nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings musst du alle Rechnungen, Zahlungsnachweise und relevanten Unterlagen mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren, da das Finanzamt diese jederzeit nachfordern kann. Es ist empfehlenswert, alle Rechnungen chronologisch sortiert abzulegen, Zahlungsnachweise direkt zur Rechnung zu heften und eine Excel-Tabelle mit allen Ausgaben zu führen. Bei größeren Renovierungen können auch Fotos vom Zustand vor und nach der Maßnahme als zusätzlicher Nachweis hilfreich sein.
Kann ich Eigenleistungen bei Renovierungsarbeiten steuerlich absetzen?
Nein, Eigenleistungen sind nicht steuerlich absetzbar. Du kannst nur die Arbeitsleistungen von beauftragten Handwerkern und Dienstleistern geltend machen. Wenn du beispielsweise selbst deine Wohnung streichst, kannst du weder deine eigene Arbeitszeit noch die Materialkosten absetzen. Die steuerliche Förderung ist ausschließlich auf fremde Arbeitsleistungen begrenzt. Auch wenn du Freunde oder Bekannte ohne offizielle Rechnung bei der Renovierung helfen lässt, können diese Arbeiten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Nur ordnungsgemäße Rechnungen von gewerblichen Handwerkern oder Dienstleistern, die per Banküberweisung bezahlt wurden, werden vom Finanzamt anerkannt.
Wie funktioniert die Steuerförderung für energetische Sanierungen?
Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden, die älter als zehn Jahre sind, kannst du bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 40.000 Euro über drei Jahre (bei Investitionen von bis zu 200.000 Euro). Die Förderung wird automatisch verteilt: Im ersten und zweiten Jahr jeweils bis zu 7 Prozent (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr weitere 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Förderfähig sind unter anderem Wärmedämmung von Dach und Fassade, Fenster- und Türenerneuerung mit Wärmeschutzverglasung sowie Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen. Die Kosten trägst du in der Anlage „Energetische Maßnahmen» deiner Steuererklärung ein.
Können Vermieter mehr Renovierungskosten absetzen als Eigennutzer?
Ja, Vermieter haben deutlich bessere Möglichkeiten beim Renovierungskosten absetzen. Während Eigennutzer nur 20 Prozent der Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen absetzen können (maximal 1.200 Euro pro Jahr), können Vermieter sämtliche Instandhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungskosten vollständig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Das bedeutet, dass nicht nur die Arbeitskosten, sondern auch die Materialkosten unbegrenzt absetzbar sind. Außerdem können Vermieter Zinsen für Immobilienkredite, Grundsteuer, Versicherungen und Hausgeldzahlungen als Werbungskosten absetzen. Diese Kosten mindern direkt die Mieteinnahmen und damit das zu versteuernde Einkommen. Die Eintragung erfolgt in der Anlage V der Steuererklärung.
Was muss eine Rechnung enthalten, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird?
Eine ordnungsgemäße Rechnung für Handwerkerleistungen muss folgende Anforderungen erfüllen: die vollständige Anschrift von Leistungserbringer und Auftraggeber, eine eindeutige Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und Leistungsdatum, eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten sowie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handwerkers. Besonders wichtig ist die separate Auflistung der Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten, da nur diese bei Eigennutzung absetzbar sind. Falls keine getrennte Aufstellung vorliegt, akzeptiert das Finanzamt in der Regel eine pauschale Aufteilung, wobei häufig 60 bis 70 Prozent als Lohnkosten angesetzt werden können – dies sollte jedoch mit dem Handwerker oder Steuerberater abgeklärt werden.
Kann ich Renovierungskosten über mehrere Jahre verteilen?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine Verteilung möglich und sogar vorteilhaft. Bei vermieteten Objekten können größere Erhaltungsaufwendungen (mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Grundstück) auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Bei energetischen Sanierungen wird der Steuerbonus automatisch auf drei Jahre verteilt: Im Jahr eins und zwei jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent der Kosten. Wenn Renovierungsarbeiten über den Jahreswechsel laufen, können Kosten auf zwei Steuerjahre aufgeteilt werden – maßgeblich ist dabei das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Diese Verteilungsmöglichkeiten können steuerlich vorteilhaft sein, um die Steuerprogression zu optimieren oder Höchstbeträge optimal auszunutzen.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar?
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen eine Vielzahl von Arbeiten rund um Haus und Garten. Absetzbar sind Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumschnitt und Laubbeseitigung, Winterdienst wie Schneeräumen und Streuen, Reinigungsarbeiten nach Renovierung wie Fensterreinigung, Grundreinigung nach Baumaßnahmen oder Treppenhaus- und Fassadenreinigung. Auch Mieter können profitieren, indem sie die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten für Hausmeister, Gartenpflege oder Treppenhausreinigung anteilig in ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Diese Kosten werden im Hauptvordruck in Zeile 5 der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen» eingetragen.
Wo trage ich Renovierungskosten in der Steuererklärung ein?
Die richtige Eintragung hängt von der Art der Immobiliennutzung ab. Für vermietete Objekte verwendest du die Anlage V, in der du alle Renovierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einträgst. Für selbstgenutzte Immobilien nutzt du den Hauptvordruck: Handwerkerleistungen trägst du in Zeile 6 der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen» ein (nur Arbeitskosten, nicht Material), haushaltsnahe Dienstleistungen in Zeile 5. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen verwendest du die spezielle Anlage „Energetische Maßnahmen». Es ist wichtig, die Kosten im richtigen Formular einzutragen, da sonst die steuerliche Anerkennung gefährdet sein kann. Bei Unsicherheiten kann die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll sein.
