Die Zinsen auf Ihre Mietkaution berechnen Sie mit einer einfachen Formel: Kaution mal
Zinssatz mal Anlagedauer in Jahren. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem
eigenen Vermögen anlegen, und die Zinsen gehören Ihnen als Mieter.
Wie viel das am Ende tatsächlich ausmacht, hängt vom realen Zinssatz des jeweiligen
Kautionskontos ab. Dieser schwankt seit Jahren mit den Leitzinsen der Europäischen
Zentralbank spürbar.
Was das Gesetz vorschreibt
Nach § 551 BGB darf die Mietkaution für eine Wohnung höchstens drei Kaltmieten betragen,
also die Nettomiete ohne Nebenkosten. Eine höhere Kaution ist unzulässig.
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, üblicherweise
auf einem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die dabei anfallenden Zinsen stehen
laut Gesetz dem Mieter zu, nicht dem Vermieter.
Mieter und Vermieter können vertraglich eine andere Anlageform vereinbaren. Eine
Vereinbarung, die den Mieter schlechter stellt als das gesetzliche Modell, ist allerdings
unwirksam.
Die Rechenformel im Detail
Die Formel für die Zinsberechnung ist denkbar einfach:
Zinsen = Kaution × Zinssatz × Anlagedauer in Jahren
Bei einer Kaution von 1.500 Euro und einem Zinssatz von 1 Prozent über ein volles Jahr
ergibt das: 1.500 € × 0,01 × 1 = 15 Euro Zinsen.
Wie viel am Ende wirklich zusammenkommt, hängt komplett vom tatsächlichen Zinssatz des
Kautionskontos ab. Diesen legt die Bank fest, bei der der Vermieter die Kaution anlegt.

Rechenbeispiel mit drei Zinsszenarien
Die folgende Tabelle zeigt, wie stark sich der Zinssatz auf den Euro-Betrag auswirkt. Als
Beispiel dient eine Kaution von 1.500 Euro über ein volles Jahr.
| Zinsszenario | Zinssatz | Zinsen nach einem Jahr |
|---|---|---|
| Niedrigzins-Phase | 0,1 % | 1,50 € |
| Moderater Sparzins | 1,0 % | 15,00 € |
| Höherer Sparzins | 2,0 % | 30,00 € |
Diese Zahlen sind Illustrationen, kein fester aktueller Wert. Der reale Zinssatz hängt vom
jeweiligen Kautionskonto und dem allgemeinen Zinsniveau ab, das sich mit den
EZB-Leitzinsen in den letzten Jahren mehrfach deutlich verändert hat.
Eine solche Mietkaution-Zinssatz-Tabelle ersetzt keinen fertigen Mietkaution-Rechner mit
einem einzigen «richtigen» Ergebnis. Genau das ist der Punkt: Der reale Zinssatz Ihres
Kontos entscheidet über den Betrag, nicht eine allgemeingültige Zahl im Internet.
Rechenbeispiel über mehrere Jahre
Bleibt dieselbe Kaution von 1.500 Euro fünf Jahre lang angelegt, addieren sich die Zinsen
Jahr für Jahr. Bei einem angenommenen Zinssatz von 1 Prozent pro Jahr wären das über fünf
Jahre insgesamt 75 Euro, sofern der Zinssatz konstant bliebe.
In der Praxis ändert sich der Zinssatz eines Sparkontos aber meist mehrmals über eine
lange Mietdauer. Für eine genaue Summe müssten Sie die Zinsen jedes einzelnen Jahres mit
dem jeweils gültigen Satz addieren.
Ihre Rechte als Mieter
Sie haben Anspruch auf die vollen Zinsen, die auf Ihrer Kaution angefallen sind, nicht nur
auf einen symbolischen Betrag. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermieter die Zinsen
unaufgefordert auszahlt.
Zahlt der Vermieter die Zinsen nicht aus, können Sie eine schriftliche Abrechnung des
Kautionskontos verlangen. Diese sollte den Kontostand, den angewendeten Zinssatz und den
Zeitraum genau ausweisen.
Werden Zinsen über längere Zeit nicht ausgezahlt, laufen sie zu Ihren Gunsten weiter auf.
Das mindert Ihren Anspruch also nicht, sondern erhöht ihn im Zweifel sogar.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss die Kaution insolvenzsicher und getrennt von seinem eigenen Vermögen
anlegen. Damit ist die Kaution auch bei einer Privatinsolvenz des Vermieters geschützt.
Eine Ausnahme gilt für Wohnheime für Studierende oder Auszubildende: Hier besteht keine
gesetzliche Pflicht zur Verzinsung der Kaution.
Der Vermieter darf die Kaution während der Mietzeit nicht für eigene Zwecke verwenden. Sie
dient ausschließlich als Sicherheit für offene Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Ein fester gesetzlicher Termin für die Rückzahlung existiert nicht. Die Rechtsprechung
geht aber von einer angemessenen Frist aus, die in der Praxis meist bei drei bis sechs
Monaten nach Auszug liegt.
Diese Zeit braucht der Vermieter, um offene Posten zu prüfen. Dazu zählen eine mögliche
Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung oder Schäden, die über die normale Abnutzung
hinausgehen.
Zieht sich die Rückzahlung deutlich länger hin, sollten Sie schriftlich nach dem Stand der
Abrechnung fragen. Bleibt der Vermieter untätig, kann anwaltliche Hilfe oder der
Mieterverein weiterhelfen.

Häufige Fehler bei der Zinsberechnung
Ein häufiger Fehler ist, von einem einzigen, immer gleichen Zinssatz auszugehen. Der
tatsächliche Satz hängt vom jeweiligen Kautionskonto ab und ändert sich mit dem
allgemeinen Zinsniveau.
Ebenso häufig wird vergessen, dass sich die Kaution über mehrere Mietjahre ansammelt.
Bei langer Mietdauer kann der Zinsbetrag durchaus einen spürbaren zweistelligen oder
sogar dreistelligen Betrag erreichen.
Ein dritter Fehler: Mieter fordern die Zinsen gar nicht erst ein, weil sie den Betrag für
zu gering halten. Rechtlich steht Ihnen aber jeder Euro Zinsen zu, unabhängig von der
Höhe.
Fazit
Die Formel für die Kautionszinsen ist einfach: Kaution mal Zinssatz mal Laufzeit in
Jahren. Der entscheidende Faktor ist der reale Zinssatz Ihres konkreten Kautionskontos,
den Sie beim Vermieter erfragen können. Fordern Sie die Zinsen aktiv ein, wenn sie nicht
automatisch ausgezahlt werden.
Frequently Asked Questions
Wie berechnet man die Zinsen auf eine Mietkaution?
Mit der Formel Kaution mal Zinssatz mal Anlagedauer in Jahren. Bei 1.500 Euro und einem
Zinssatz von 1 Prozent über ein Jahr ergeben sich 15 Euro Zinsen.
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Nach § 551 BGB höchstens drei Kaltmieten, also die Nettomiete ohne Nebenkosten. Eine
höhere Kaution ist gesetzlich nicht zulässig.
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Ja, bei den meisten Wohnraummietverhältnissen ist das gesetzlich vorgeschrieben. Eine
Ausnahme gilt für Studenten- und Jugendwohnheime.
Wann muss die Kaution nach Auszug zurückgezahlt werden?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Die Rechtsprechung erkennt aber meist drei bis
sechs Monate als angemessene Prüfzeit für den Vermieter an.
Wo finde ich den aktuellen Zinssatz für mein Kautionskonto?
Fragen Sie direkt beim Vermieter nach dem Kreditinstitut und dem angewendeten Zinssatz.
Sie haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung des Kontos.
Was mache ich, wenn der Vermieter die Zinsen nicht auszahlt?
Fordern Sie schriftlich eine Abrechnung des Kautionskontos an. Bleibt eine Reaktion aus,
helfen der Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht weiter.
Von Neil Armstrong. Zuletzt aktualisiert: September 2026.
Wohnungsübergabeprotokoll: Was muss rein?
Haus bauen: Was kostet es wirklich?
Verbraucherzentrale – Mietkaution und Kautionskonto
